Eine korrekte Deklaration und angemessene Werbeaussagen (Produktbeschreibung) sagen auch etwas über die Seriosität und Sachkenntnis des Herstellers aus. Dies kann durchaus auch als Qualitätsmerkmal eines Futters betrachtet werden. „Deklaration beim Hundefutter – Was muss aufs Etikett?“ weiterlesen
Kategorie: Futtermittelrecht
Werbung – Was ist erlaubt, was ist verboten?
Neben der Kennzeichnungspflicht sieht der Gesetzgeber vor, welche (Werbe-)Aussagen hinsichtlich der Eigenschaften des Futtermittels getroffen werden dürfen, um den Verbraucher vor Täuschung und Irreführung zu schützen (§§19, 20 LFGB). „Werbung – Was ist erlaubt, was ist verboten?“ weiterlesen
Warum bei der Deklaration nur Skelettmuskulatur als Fleisch bezeichnet werden darf
…und viele Hersteller schummeln.
Hier steht es mal ganz explizit wofür der Begriff “Fleisch” beim Hunde- oder Katzenfutter stehen darf.
siehe unten->
Googeln Sie doch mal “Hundefutter 100% Fleisch” und klicken Sie sich bis zu den Futterdosen vor. Dann schauen Sie auf die Zutatenliste. Fällt Ihnen etwas auf? Ja genau… Da sind aber viele Innereien dabei?! „Warum bei der Deklaration nur Skelettmuskulatur als Fleisch bezeichnet werden darf“ weiterlesen
Leitfaden zur Kennzeichnung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln
Hier der Link: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Futtermittel/Leitfaden-Kennzeichnung-Futtermittel.html
Wenn man dort nicht fündig wird, bitte z.B. wieder in 767/2009 nachschlagen. Nur weil in dem Leitfaden etwas nicht beschrieben wird, heißt es nicht, dass es nicht noch zusätzliche Regeln zu beachten gilt.
Nationale sowie europäische Rechtsvorschriften für den Bereich Futtermittel
Hier der passende Link zu den Rechtsvorschriften:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierernaehrung/_texte/FuttermittelGesetzeVerordnungen.html
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 (Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln)
Eine für den Käufer und die Hersteller sehr wichtige Verordnung, mit Angaben z.B. zur Kennzeichnung.
(17) Die Kennzeichnung dient der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, der Rückverfolgbarkeit und Kontrollzwecken. Außerdem sollte sie den Käufern die erforderlichen Informationen liefern, um ihnen die beste Wahl für ihre Bedürfnisse zu ermöglichen; sie sollte daher einheitlich, kohärent, transparent und verständlich sein. Da die Käufer, insbesondere die Tierhalter, ihre Wahl nicht nur an der Verkaufsstelle treffen, wo sie die Futtermittelverpackung begutachten können, müssen die Vorschriften über die Kennzeichnung nicht nur für die Etiketten am Produkt gelten, sondern auch für andere Arten der Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer. Diese Grundsätze sollten auch für die Aufmachung der Futtermittel und die Futtermittelwerbung gelten
Hier findet man die Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:229:0001:0028:DE:PDF